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Welzheimer Sozialpass beantragen

Mit dem Sozialpass können Mitbürger*innen aus Welzheim eine Vielzahl von Leistungen zum Teil kostenlos oder vergünstigt erhalten

Voraussetzungen

Für die Beantragung des Sozialpasses muss der Antragsteller mit Wohnsitz in Welzheim gemeldet sein.

Berechtigt sind:

Empfänger von
- Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (SGBII)
- Hilfe zum laufenden Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter (SGB XII)

Wohngeldberechtigte

Schwerbehinderte mit den Merkmalen

Bl = Blindheit
H = Hilflosigkeit
Gl = Gehörlosigkeit
aG außergewöhnliche Gehbehinderung

Verfahrensablauf

Sie beantragen den Sozialpass schriftlich beim Rathaus Welzheim. Nach Fertigstellung erhalten Sie eine Info zur Abholung des Passes.

Zur Abholung bringen Sie ein gültiges Lichtbild mit, das auf dem Pass angebracht wird.

Fristen

keine

Unterlagen

- Bescheid SGB II und XII

- Wohngeldbescheid

- Schwerbehindertenausweis

- Lichtbild

Kosten

keine

Sonstiges

Jedes berechtigte Familienmitglied erhält ab dem vollendeten siebten Lebensjahr einen eigenen SOzialpass. Ab dem siebten Lebensjahr nur in Verbindung mit einem Passbild gültig.

Der Sozialpass gilt für die Dauer der Gültigkeit der maßgeblichen Anspruchsgrundlagen (aktuelle Bescheide) und gilt ab dem ersten Tag des Antragsmonats

Der Sozialpass wird ungültig bei

- Wegfall der Berechtigungsgrundlage
- Wegzug aus Welzheim

Zuständigkeit

Stadt Welzheim, Bürgerbüro
Kirchplatz 3
73642 Welzheim

Organisationseinheiten

BürgerbüroOrtKirchplatz 3 73642 Welzheim

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in der engen Zusammenarbeit mit der zuständigen Stelle. Die Stadt Welzheim hat ihn freigegeben.