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Adressbuch - Eintrag sperren lassen

Viele Gemeinden geben Einwohnerbücher oder ähnliche Nachschlagewerke heraus. Darin erscheinen Informationen wie Ihr Name, ein Doktorgrad und Ihre Anschrift. Sie können der Veröffentlichung Ihrer Daten widersprechen. Ihren Widerspruch brauchen Sie nicht begründen.

Die Meldebehörde muss Sie schon bei der Anmeldung auf das Widerspruchsrecht hinweisen. Außerdem informiert die Behörde Sie über Ihr Widerspruchsrecht einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung.

Voraussetzungen

Eintrag in einem Adressbuch

Ablauf

Sie müssen der Übermittlung Ihrer Daten widersprechen. Der Widerspruch ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie können ihn daher schriftlich, elektronisch, mündlich oder zu Protokoll einlegen. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde liegt ein Formular zum Download bereit.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

in der Regel ein bis vier Wochen

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:

  • Personalausweis oder Reisepass

  • bei schriftlicher Beantragung: Kopie des Reisepasses oder Personalausweises

Zuständigkeit

die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Meldebehörde ist

  • die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes beziehungsweise

  • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.

Rechtsgrundlage

Bundesmeldegesetz (BMG):

  • § 50 Absatz 5 Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen

Rechtsbehelf

Leistungsklage

Sonstiges

keine

Freigabevermerk

19.05.2026 Innenministerium Baden-Württemberg

Zuständige Organisationseinheiten

Stadt Welzheim
07182/8008-0stadt(@)welzheim.de07182/800880
Hauptamt
Bürgerbüro
07182 80080buergerbuero(@)welzheim.de07182 800848

Zugehörige Online-Prozesse

Adressbucheintrag sperren lassen

Zugehörige Lebenslagen

Meldepflicht
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