Änderung des Wohnsitzes innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde melden
Wenn Sie innerhalb Ihrer Stadt oder Gemeinde umziehen, müssen Sie Ihrer Stadt oder Gemeinde Ihre neue Adresse mitteilen.
Voraussetzungen
Sie ziehen innerhalb derselben Kommune (Stadt oder Gemeinde) um.
Ablauf
Um sich umzumelden, müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck.
Tipp: Sie können Ihre Familienangehörigen ebenfalls ummelden, wenn
diese mit Ihnen bisher in der gleichen Wohnung gewohnt haben und
diese mit Ihnen umziehen.
Fristen
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug ummelden.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitung in der Regel sofort vor Ort
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
Die zuständige Stelle kann von Ihnen die Vorlage von Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen. Dies können beispielsweise sein:
Personalausweis oder Reisepass
Heirats- oder Partnerschaftsurkunde, Scheidungsurteil
Ausweise der Familienangehörigen
Für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen, müssen Sie eine Geburtsurkunde mitbringen.
Tipp: Sie können die Anschrift auf Ihrem Personalausweis gleichzeitig mit der Ummeldung in Ihrer Stadt oder Gemeinde aktualisieren.
Zuständigkeit
die Meldebehörde Ihres Wohnorts
Meldebehörde ist
die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder
die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.
Rechtsgrundlage
§ 17 Anmeldung, Abmeldung
§ 19 Mitwirkung des Wohnungsgebers
§ 25 Mitwirkungspflichten der meldepflichtigen Person
Rechtsbehelf
Keiner
Sonstiges
Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnung schriftlich zu bestätigen. Legen Sie Bescheinigungen des Wohnungsgebers der Meldebehörde vor. Die Bestätigung des Wohnungsgebers ist auch elektronisch möglich. In diesem Fall erhalten Sie ein Zuordnungsmerkmal, über das die Bestätigung des Wohnungsgebers erfolgt.
Sie erhalten eine Bestätigung der Ummeldung für Ihre Unterlagen.
Freigabevermerk
19.05.2026 Innenministerium Baden-Württemberg
