Meldebescheinigung beantragen
Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung gemeldet zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen,
beispielsweise für:
- Aufgebot beim Standesamt
- Zulassungsstelle
- Banken
- Rentenversicherer.
Die Meldebescheinigung gibt Auskunft über Ihre im Melderegister gespeicherten Daten wie beispielsweise Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, aktuelle Anschriften.
Voraussetzungen
keine
Ablauf
Sie müssen die Meldebescheinigung bei der zuständigen Stelle beantragen. Der Antrag ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie können ihn daher schriftlich (auch durch Fax), elektronisch, mündlich oder zu Protokoll stellen.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:
Wenn Sie den Antrag persönlich stellen: Personalausweis oder Reisepass
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen: Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
Wenn Sie den Antrag elektronisch über service-bw stellen: Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und AusweisApp
Gebühren
8,00€
Für Sozialleistungen wie z.B. Krankenversicherung, Rentenversicherung, Kindergeld, Wohngeld ist die Meldebescheinigung kostenfrei.
Zuständigkeit
die Meldebehörde Ihres Wohnorts
Meldebehörde ist
die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder
die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.
Rechtsgrundlage
§ 18 Meldebescheinigung
Rechtsbehelf
Die Ausstellung einer Meldebescheinigung können Sie durch eine Verpflichtungsklage einfordern.
Sonstiges
ab 2026
Freigabevermerk
19.05.2026 Innenministerium Baden-Württemberg
