Adressänderung auf der eID-Karte beantragen
Wenn sich Ihre Adresse geändert hat, müssen Sie Ihre Adresse auch auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen.
Falls Sie einen Hauptwohnsitz haben, müssen Sie für die Adressänderung auf Ihrer eID-Karte, zu der für Sie zuständigen eID-Karte-Behörde am Ort Ihres Hauptwohnsitzes gehen.
Wenn Sie keine Hauptwohnung haben, können Sie die Adressänderung in der eID-Karte-Behörde an Ihrem aktuellen Wohnort vornehmen.
Geändert wird Ihre Adresse nur auf dem Chip Ihrer eID-Karte, da auf der Karte selbst keine Adresse aufgedruckt ist.
Voraussetzungen
Sie besitzen eine gültige eID-Karte.
Sie sind umgezogen.
Bei Nutzung des Online-Dienstes zur elektronischen Wohnsitzanmeldung (eWA):
Sie kennen Ihre persönliche sechsstellige PIN.
Sie haben ein Smartphone mit NFC-Schnittstelle oder ein Kartenlesegerät.
Sie haben die AusweisApp auf Ihrem Smartphone, Tablet oder PC installiert.
Sie haben ein Nutzerkonto(bspw. der BundID).
Ablauf
Sie nutzen den digitalen Online-Dienst der elektronischen Wohnsitzanmeldung:
Ihre Adresse wird automatisch auf dem Chip Ihrer eID-Karte geändert.
oder
Sie melden sich persönlich bei der eID-Karte-Behörde am neuen Wohnort:
Sie legen Ihre aktuelle amtliche Meldebestätigung, Ihrenanerkanntenund gültigenausländischenPassoder Personalausweisund Ihre gültige eID-Karte vor.
Das Bürgeramt am neuen Wohnort ändert die Adresse im Chip Ihrer eID-Karte.
Fristen
Sie müssen Ihre Adresse unverzüglich nach der Adressänderung auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen oder selbst online ändern.
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
gültige eID-Karte
anerkannter und gültiger ausländischer Pass oder Personalausweis
aktuelle amtliche Meldebestätigung
Gebühren
Es fallen keine Kosten an.
Zuständigkeit
eID-Karte-Behörden in Baden-Württemberg sind:
die Gemeinden als Ortspolizeibehörden
die Verwaltungsgemeinschaften,welche die Aufgaben der Meldebehörde erledigen oder erfüllen.
Dort nehmen in der Regel die Bürgerbüros bzw. die Bürgerämter die Aufgaben einer eID-Karten-Behörde wahr.
Rechtsgrundlage
§ 4 Kartenmuster; Seriennummer; Chip
§ 6 Sachliche Zuständigkeit
§ 7 Örtliche Zuständigkeit
§ 12 Elektronischer Identitätsausweis
§ 20 Pflichten des Karteninhabers
§ 21 Ungültigkeit
§ 25 Verordnungsermächtigung
§ 36b Entsprechende Anwendung der Vorschriften über den Personalausweis
§ 2eID-Karte-Behörden
Rechtsbehelf
Widerspruch
Anfechtungsklage
Verpflichtungsklage
Sonstiges
Wenn Sie die Adressänderung auf dem Chip Ihrer eID-Karte online ändern wollen, müssen Sie gleichzeitig einen neuen Wohnsitz anmelden.
Freigabevermerk
05.03.2026 Innenministerium Baden-Württemberg
