ServiceBW-Lebenslagen: Bürgerserviceportal Welzheim

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Bürgerserviceportal Welzheim
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Rathaus
ServiceBW-Lebenslagen

Personengesellschaften

Eine Personengesellschaft entsteht, wenn mindestens zwei Personen zusammen ein Unternehmen gründen.

Zu den Personengesellschaften zählen die folgenden Formen:

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR/BGB-Gesellschaft)

Gründen und betreiben Sie zusammen mit Partnerinnen oder Partnern ohne weitere Verträge oder Absprachen ein Geschäft, bilden Sie automatisch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder BGB-Gesellschaft). Diese können sowohl Gewerbetreibende als auch freiberuflich Tätige gründen.

Es gelten die GbR-regelnden Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Diese können Sie jedoch zum Großteil durch abweichende vertragliche Regelungen ersetzen. So können Sie einen den Vorstellungen der Beteiligten weitgehend entsprechenden Gesellschaftsvertrag abschließen.

Sie müssen die GbR oder BGB-Gesellschaft bei der Gewerbeanmeldestelle der zuständigen Gemeinde anmelden. Die Gründung ist formlos und wird schon durch das geschäftsmäßige gemeinsame Handeln rechtsgültig. Eine Eintragung im Handelsregister erfolgt nicht. Ansonsten gelten die Regelungen für Einzelunternehmen.

Hinweis: Viele GbR oder BGB-Gesellschaften gehen schnell in andere Rechtsformen über. GmbH oder AG in Gründung sind bis zur Eintragung ins Handelsregister rechtlich gesehen meist GbR. Wählen freiberuflich Tätige diese Rechtsform, wird von Sozietäten, Praxisgemeinschaften oder Ähnlichem gesprochen.

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Gesellschaft, deren Gesellschaftszweck der gemeinsame Betrieb eines Handelsgewerbes ist. Ihre Gesellschafterinnen und Gesellschafter haften alle unbeschränkt mit ihrem Gesellschafts- und Privatvermögen. Eine OHG müssen Sie ins Handelsregister eintragen lassen.

Während früher der Name der OHG sowie der anderen Personengesellschaften stets den Namen wenigstens einer Gesellschafterin oder eines Gesellschafters enthalten musste, können Sie heute reine Fantasienamen wählen.

Partnerschaftsgesellschaft (PartG)

Die Partnerschaftsgesellschaft (PartG) ist bei den freien Berufen die Entsprechung zur OHG. Bei dieser Form können Sie auch verschiedene freie Berufe unter einem unternehmerischen Dach vereinigen.

Die Gesellschafterinnen und Gesellschafter haften analog zur OHG mit ihrem Privatvermögen. Im Unterschied zur OHG haften die einzelnen Gesellschafterinnen und Gesellschafter für ihre individuellen fachlichen Fehler neben der Partnerschaftsgesellschaft alleine.

Die PartG müssen Sie unter Mitwirkung einer Notarin oder eines Notars ins Partnerschaftsregister des Amtsgerichtes eintragen lassen.

Kommanditgesellschaft (KG)

Beteiligen sich ein oder mehrere Kapitalgeber finanziell an einer Personengesellschaft kann die Kommanditgesellschaft (KG) die richtige Wahl sein. Sie hat zwei Gruppen von Gesellschafterinnen und Gesellschaftern:

  • Die Unternehmerinnen oder Unternehmer haben als sogenannte Komplementärinnen oder Komplementäre die volle unternehmerische Freiheit, weil sie zur Geschäftsführung berechtigt sind. Sie haften allerdings auch mit ihrem gesamten Privatvermögen.
  • Die Kommanditistinnen oder Kommanditisten haften dagegen nur in der Höhe ihrer Einlagen. Sie sind in die Unternehmensführung nicht einbezogen, dürfen aber die Bücher einsehen. Sie sind am unternehmerischen Erfolg beteiligt.

Die KG müssen Sie ins Handelsregister eintragen lassen. Ein Mindestkapital ist nicht vorgeschrieben. Der Gesellschaftsvertrag ist formfrei.

GmbH & Co. KG

Eine Sonderform der Kommanditgesellschaft ist die GmbH & Co. KG, bei der als Komplementär eine GmbH auftritt und das Haftungsrisiko übernimmt. Die Kommanditistinnen und Kommanditisten sind üblicherweise auch Gesellschafterinnen oder Gesellschafter der GmbH und haften nur bis zur Höhe ihrer Einlagen in die GmbH & Co. KG. Diese Rechtsform ist vorteilhaft, wenn Sie das persönliche und unternehmerische Risiko begrenzen oder fremde Kapitalgeber einbinden wollen.

Die GmbH Co. KG müssen Sie ins Handelsregister eintragen lassen.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

03.06.2024 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg